Information

Überweisung / Verrechnung:

Eine ärztliche Überweisung zur Physiotherapie ist erforderlich.

Je nach Sozialversicherungsträger (z.B. GKK, BVA, SVA) werden  die Kosten der ersten 7-10 Therapien ohne chefärztliche Bewilligung zum Teil rückvergütet. Für eine weitere Behandlungsserie, die innerhalb von 13 Wochen nach Abschluss der letzten Therapieeinheit beginnt, ist eine chefärztliche Bewilligung notwendig.

Die Honorarnote ist zuerst vom Patienten zu begleichen. Dann erst kann sie mit dem Originalüberweisungsschein der Krankenkasse für die Rückvergütung übermittelt werden.

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Bitte zur ersten Therapie alle aktuellen Befunde mitbringen.

Parkplätze in der Tiefgarage der Privatklinik vorhanden.